Moin,
Zitat Quelle: © Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V. :
"Regierungswechsel bremst Verordnung zur Abgasmessung.
Eigentlich sollten ab dem 1. Januar 2006 auch Motorräder und Roller zur Abgasuntersuchung. Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) weist jedoch darauf hin, dass der ausgeschiedene Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe (SPD) im Gegensatz zu seinem grünen Amtskollegen Bundes-umweltminister Jürgen Trittin die entsprechende Verordnung im Zusammenhang mit den vorgezogenen Bundestagswahlen und dem Regierungswechsel nicht mehr unterschrieben hat.
Manfred Stolpes sozialdemokratischer Amtsnachfolger in der großen Koalition, Wolfgang Tiefensee, wird nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Verordnung in den nächsten Tagen unterzeichnen. Da sie noch den Bundesrat passieren muss, erwartet der IVM das Inkrafttreten der Abgasuntersuchung für Roller und Motorräder nun frühestens zum 1. April, spätestens jedoch zum 1. Juli 2006.
Die AU Krafträder (AUK) wird nicht als separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro.
Die AUK wird für alle Krafträder und -roller gelten sowie für alle Leicht-krafträder- und roller (125 cm²), die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Gegenstand der Messung ist der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Bundes-regierung verspricht sich von der Überprüfung der Abgaswerte eine weitere Absenkung der Ozonwerte."
Ein am letzten Wochenende mit einem befreundeten Prüfer geführtes Gespräch ergab, dass sein Arbeitgeber noch nicht einmal entschieden hat welche Messgeräte seinen Prüfern zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Prüfer hofft übrigens auf Geräte ohne Protokollausdruck, sodass das Ergebnis der "Messung" im "Ermessenspielraum" des jeweiligen Prüfers liegt.
Gruss, M. Schwinn