Beiträge von tetsuja

    Servus,


    nun liegt ein Gasgriff mit zwei Abgängen hier und ich wollte mich fix an den Umbau machen, nur stellen sich noch ein paar Fragen.


    1. Die Verteilerbox hat einen Ausgang "Actuator" an welcher nichts angeschlossen ist, was gehört denn dann ran?


    2. Weiterhin wird die Gasgriffstellung augenscheinlich irgendwo benötigt, zumindest verlassen zwei Leitungen diese Box. Ist auch dieses überflüssig?


    3. Weiß jemand die Bezeichnungen der Schrauben, die ich brauche um die Leerlufteinstellmimik zu entfernen. Sprich welche Teile dann in den Vergaser geschraubt werden müssen?


    Danke
    Benjamin

    Servus Mannen,


    an die RS 250 soll ein 2-fach Gasgriff von Domino montiert werden, um den bei Gemisch-Betrieb wenig notwendigen Verteiler im Motorraum entfernen zu können.


    Nun liegt dem Gasgriff ein Zettel mit folgendem Inhalt bei:
    "Für einen guten Gang dieses Drehgasgriffes, bitten wir Sie kabel mit biegsamen Draht (Druchmesser) 1,3 mit 49 Kabelenden zu gebrauchen".


    Habe weder 1,3 mm Bowdenzüge finden können noch eine Idee was ein 49er Kabelende sein könnte.


    Jemand eine Idee was gemeint ist oder einen Vorschlag welchen Bowdenzug ich nehmen soll? Weiß eventuell jemand die jeweilige Länge für einen durchgehenden Zug?


    Besten Dank und angenehme Woche
    Benjamin

    Nein, Nein und nochmals nein!


    Der Polizist der dich anhält misst das Standgeräusch.
    Dieses Standgeräusch wird zwar im Rahmen der Fahrgeräuschmessung mit bestimmt und eingetragen, unterliegt derzeit aber keiner rechtlichen Regelung.


    Da kann dir der TÜV-Prüfer auch 103 dB eintragen.


    Nichts desto trotz bist du als Halter dafür verantwortlich, dass diese MEsswerte jederzeit reproduzierbar sind, denn:


    Der TÜV-Prüfer trägt auf BASIS der gemessenen Werte ein. DIESE werden zugrundegelegt. In dem Moment wo deine Maschine diese Werte in einer erneuten MESSUNG nicht erfüllt, ist auch die Eintragung nichtig.


    Und genau da liegt das Problem, wie soll man sicherstellen, dass nicht durch Alterung oder Witterungsbedingungen oder was auch immer 1-2db mehr rauskommen.
    Und bei einer Auspuff-Nachtragung kann man sich auf Wartungsrückstand mit Sicherheit nicht berufen. Da wird dann genau hingesehen.


    Grüße

    Was ihr meint ist eine Standgeräuschmessung.
    Diese hat keinerlei Bewandnis.


    Die Idee der Standgeräuschmessung ist es, der Polizei ein einfaches Instrument zur örtlichen Feststellung der Einhaltung der im Fahrzeugschein getroffenen Angaben zu geben.


    Tatsächlich aber ist das Standgeräusch in Deutschland nicht beschränkt und ist für die Abnahme beim TÜV belanglos. Der Wert wird lediglich eingetragen um dann eine einfache Überprüfung zu ermöglichen. Ist also das Standgeräusch höher als eingetragen so kann sich der Polizist mit gutem Gewissen auf eine tiefer gehenede Untersuchung stürzen.


    Was man zur Eintragung von Auspuffanlagen machen muss ist eine Fahrgeräuschmessung auf Norm-Asphalt. Diese Messung wird nach meinen Informationen an 4 Orten in Deutschland angeboten (1x Dekra im Osten, 2 Tüv (u.A. Hannover) und einmal KBA irgendwo)



    Die Messung ist genau definiert, die Unterlagen gibt es im Internet zum Download. Es werden drei Prüfungen durchgeführt und der höchste Wert ist maßgeblich. Es wird sowohl im 2. wie auch im3 . Gang von 50 kmh an wohl beschleunigt. Aus diesme Grund sind aktuelle GSXR Maschinen Zündanlagen technisch darauf getrimmt dieses Szenario zu erkennen und die Leistung deutlich zu begrenzen (Geräuschreduzierung).


    Andere Hersteller verwenden eine Drossel im ESD die zufährt, sobald dieses Prüfszenario erkannt wird. Aus diesem Grund sind nahezu alle aktuellen Motorräder deutlich lauter als per Definition zulässig (über den gesamten BEreich) und trotzdem legal zu bewegen.


    Folglich kann man eine ganze Menge Dinge machen um diese Prüfung zu bestehen und trotzdem im rechtlichen sauberen BEreich zu bleiben.


    Das Problem wurde aber erkannt und wird derzeit von der EU-Kommision behandelt.

    Ich habe das ganze Theater bei der RS 250 durch.
    Habe mit nahezu allen TÜV-Prüfern im Großraum Hannover Kontakt gehabt und letztendlich auch mit dem Verantwortlichen für Fahrgeräusch und Abgasmessungen in der TÜV-Nord Zentrale Hannover.


    Zwar ist es möglich sich den KAT austragen zu lassen, indem man wie von Manuel beschrieben die italienische Anlage montiert. Dies ändert jedoch nichts an der Eintragung einer anderen Anlage.


    Hintergrund: Die italienische ist nach europäischen Recht bereits abgenommen, wenn auch unter Auflagen die in Deutschland nicht ausreichen würden. Dennoch ist sie beim KBA angelegt und aufgrund der Zusammenlegung der Zulassungen eintragungsfähig.


    Ohne Messung des Fahrgeräusches und einer Abgasmessung ist die Eintragung einer JL aber für die RS250 und neuere RGV-Modelle nicht zulässig.


    Diese Messungen können bestanden werden, nur ist der finanzielle Aufwand letztendlich einfach zu groß, da die Kosten bei etwa 2500 € liegen werden. Dieser Preis beinhaltet lediglich einen Versuch bei der Fahrgeräuschmessung (die wesentlich kritischer ist als die Abgasmessung). Sollten also wie zu erwarten noch Änderungen notwendig sein, so müsste diese MEssung erneut gezahlt werden. Da diese Änderungen vermutlich aber nicht für den dauerhaften Gebrauch geeignet sind (Esd-Maßnahmen, etc...) würde man sich sogleich wieder in den Bereich der Illegalität verschieben.


    Grüße

    Wenn ich nicht irre, handelt es sich dort doch genau um die genannten Gradangaben.


    So gibt es zwei Versionen, einmal mit Vollöffnung nach 36° und einmal nach 74° ?!?

    Servus,


    habe vor einiger Zeit den originalen Ausgleichsbehälter (vorne) aufgrund von Korrosion gegen ein Derivat von Rizoma getauscht.


    Jüngst wurde ich darauf hingewiesen, dass dieser Behälter zu klein und somit nicht zulässig ist.


    Kennt jemand eine Bezugsadresse für einen neuen Originalen oder einen zugelassenen Ersatz?


    Grüße
    Benjamin