Was ihr meint ist eine Standgeräuschmessung.
Diese hat keinerlei Bewandnis.
Die Idee der Standgeräuschmessung ist es, der Polizei ein einfaches Instrument zur örtlichen Feststellung der Einhaltung der im Fahrzeugschein getroffenen Angaben zu geben.
Tatsächlich aber ist das Standgeräusch in Deutschland nicht beschränkt und ist für die Abnahme beim TÜV belanglos. Der Wert wird lediglich eingetragen um dann eine einfache Überprüfung zu ermöglichen. Ist also das Standgeräusch höher als eingetragen so kann sich der Polizist mit gutem Gewissen auf eine tiefer gehenede Untersuchung stürzen.
Was man zur Eintragung von Auspuffanlagen machen muss ist eine Fahrgeräuschmessung auf Norm-Asphalt. Diese Messung wird nach meinen Informationen an 4 Orten in Deutschland angeboten (1x Dekra im Osten, 2 Tüv (u.A. Hannover) und einmal KBA irgendwo)
Die Messung ist genau definiert, die Unterlagen gibt es im Internet zum Download. Es werden drei Prüfungen durchgeführt und der höchste Wert ist maßgeblich. Es wird sowohl im 2. wie auch im3 . Gang von 50 kmh an wohl beschleunigt. Aus diesme Grund sind aktuelle GSXR Maschinen Zündanlagen technisch darauf getrimmt dieses Szenario zu erkennen und die Leistung deutlich zu begrenzen (Geräuschreduzierung).
Andere Hersteller verwenden eine Drossel im ESD die zufährt, sobald dieses Prüfszenario erkannt wird. Aus diesem Grund sind nahezu alle aktuellen Motorräder deutlich lauter als per Definition zulässig (über den gesamten BEreich) und trotzdem legal zu bewegen.
Folglich kann man eine ganze Menge Dinge machen um diese Prüfung zu bestehen und trotzdem im rechtlichen sauberen BEreich zu bleiben.
Das Problem wurde aber erkannt und wird derzeit von der EU-Kommision behandelt.