Kurz vor Weihnachten mal hoch zur Feier des Tages.
Habe auch noch viele Teile von der Aprilia RS 125, (Rotax 123/122), Arrowkrümmer, Auslasssteuerung, 37er Vergaser, Polini, Dunlop D207....
Kurz vor Weihnachten mal hoch zur Feier des Tages.
Habe auch noch viele Teile von der Aprilia RS 125, (Rotax 123/122), Arrowkrümmer, Auslasssteuerung, 37er Vergaser, Polini, Dunlop D207....
ihr seit ja ein paar formenbauer,
pu-schaum und polyester vertragen sich nicht.
machbar ist alles, aber auch recht kostenintensiv
Habe noch ein Auslasssteuergerät welches bei 7800 öffnet und eins was bei 8400 öffnet, so wie noch eine cdi ohne leistungsloch
Was für ein Bj. ist es ?
"Gabel und Bremsanlage sind nicht eingetragen, es sind aber 100%tig originale aprilia Teile, ... , ist aber nicht notwendig, sowieso alles original Teile."
Die Teile sind zwingend eintragungspflichtig.
Sieht aber schick aus misterburnout, schon verkauft?
wenn dir die antwort nicht passt dann lösche nicht nur meinen beitrag sondern alles , kann ja nicht sein das meine antwort einfach gelöscht wird. das zum thema neutral!
ZitatOriginal von schrauber crack
WENN das beschleunigungsverhalten oder die durch leistungssteigerung erreichbare höhere endgeschwindigkeit UNFALLURSÄCHLICH war... sonst nicht!!! frag mal einen anwalt der wird dir das bestätigen, und nur weil sich eine versicherung querstellt heisst das noch lange nicht das sie normalerweise zahlen müsste!!!
btw wurde der stufenführerschein eingeführt, weil kaum einer der 18 wurde genug verstand oder selbstdisziplin aufbrachte FREIWILLIG ein kleines moped zu kaufen! logisch sind damit dann die unfälle gemeint die durch "ps-boliden" verursacht wurden und das unvermögen der anfänger gemeint. das hat aber nur in zweiter linie was mit der versicherungstechnik und dem bezahlen oder nichtbezahlen und deren vorgeschobene gründe zutun... ne?
SC
in der regel ist es aber so, das die erhöhte leistung der grund ist, und dann erlischt automatisch der versicherungsschutz,(es ist sogar egal ob es der grund war oder nicht)
@ duke, die Bremszange wird nicht eintragungsfähig sein, die Bremsscheibe evtl., aber wie gesagt welcher pi sieht/weis das, dass das eine zubehörbremsscheibe ist...
ZitatOriginal von Pepsi
Es mag darauf ankommen wie man es definiert-->das DUMM.
Ich erinnere dann bloß an die kleinen Bildchen-
http://www.ilil.de/wbb/thread.php?threadid=8138&sid=
-und gebe zu bedenken,das er das Risiko für sich minimiert nicht aber für die anderen.Ich jedenfalls scheiss auf solche Typen und das brimborium drumrum.
was er macht ist krank, dumm leichtsinnig....,soll er lieber auf der rennstrecke machen, aber da gibs best. viele die besser sind.
ihr findet es auch so, aber habt alle filme von ihm , das veranlast ihn nur um so mehr solche waaghalsigen aktionen zu machen, ich hab nur einmal eine reportage bei pro7 oder rtl gesehn und das hat mir schon gereicht.
aber wie er es vermarktet finde ich genial
ZitatOriginal von AF1 125
höhere leistung =höheres beschleunigungsverhalten=unfallursache=versicherung stellt sich quer und bezahlt nicht
darum gibt es auch diesen stufenführerschein, damit man klein anfängt und nicht gleich eine 1000er fährt und sich tot fährt....
[quote]Original von schrauber crack
]
ZitatAlles anzeigenOriginal von schrauber crack
ich denke das der ausdruck "vollabnahme" etwas irreführend ist!
"vollabnahme" sieht bei "meinem" ingeniuer so aus, das er eine lederkombi anzieht und fährt! er weiss was es am markt an zangen, scheiben, leitungen und pumpen gibt, und weiss was "gut" ist und was mist....
von daher bin ich mir SICHER, dass eintragungen ( EGAL WELCHER ART UND UM WELCHES BAUTEIL ES SICH DREHT) IMMER eine ermessensfrage des prüfers ist und eben nicht an "paragraphen" festzumachen ist, esseidenn es wären lärmgernzwerte oder abgaswerte!
nur weil du scheinbar schlechte erfahrungen gemacht hast, heisst es nicht das es automatisch überall in deutschland beim tüv so sein muss!
luft siehst du ja auch nicht und dennoch ist sie da!
SC
gut den Ausdruck Vollabnahme gibt es so auch nicht , nur umgangssprachlich, es heißt Wiederinbetriebnahme, ... solange es ein Gutachten gibt , ist die wahrscheinlichheit zumin. gegeben , das der pi es einträgt , ohne ist es sowieso aussichtslos.
ausser man kennt einen kurpten bei der tp, obwohl es auch genug kurpte pi`s gibt , in sämtlich tuningfirmen sls und co.
es ist nicht immer eine ermessensfrage, (gut über den filter kann man sich streiten, es gibt in wirklichkeit einen anderen gravierenderen grund).
aber grundsätzlich , wenn das kfz und der fahrer einen guten eindruck machen und das gutachten auch das richtige ist, wird es eingetragen.
@m.f.
der anfang von deinem text stimme ich dir vollkommen zu.
der rest ist weit hergeholt, welcher prüfer weis was für felgen auf der rs original drauf sind, und selbst wenn würde er es nicht beanstanden.
das mit der leistungsumtragung ist auch nicht ganz korrekt, da die eg-typengenehmigung bei den neuen rs modellen gleich ist ob 7, 11, 22kw, also ohne probleme umzutragen per 19.3 ohne Abgase oder der gleichen.
das mit der höherlegung ist jetzt nicht dein erst oder?
damit veränderst du den lenkkopfwinkel und den nachlauf, folge pendelneigung? flatterneigung?, also die komplette lenkgeometrie...
das mit der lärmbelästigung als unfallgrund ist weit hergeholt und wird nicht anerkannt, wird gleichbehandelt wie musik, aber zu der höherlegung findet sich immer was, das gleiche wie bei reifen , bremsen...(in bezug auf Versicherung, die werden in diesen Fällen zu (fast) 100% nicht zahlen)
über das "geile" ansauggeräusch kann man sich streiten, finde ich persönlich nur pennetrant laut, aber es gibt genug die es mögen
"Versicherungen sind gnadenlos!
Und wer ist so dumm sich wegen eines Luftfilters das Leben kaputt zu machen, oder das eines anderen??"
ist nicht der fall und das werden die versicherungen auch nichts gegen machen bzw. werden sie damit nicht durch kommen
aber mit anderen umbauten die die fahreigenschaften ändern, siehe oben.
aber wie gesagt ich wollte eigentlich nur die felgen verkaufen.....und nicht diese diskussion führen