ZitatDie Reform der StVZO wird weiter in den Bundesländern diskutiert. Dennoch liegt dem DEUVET bereits der 1. Arbeitsentwurf aktuell vor. Damit kann sich der DEUVET schon in einer sehr frühen Phase des Entwurfsprozesses konstruktiv einbringen. Aus dem Arbeitsentwurf geht klar hervor, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, das rote 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren zuzuteilen. Bislang unterschied das Zulassungsrecht klar zwischen den Begriffen kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut mit einem Einstiegsalter von 20 Jahren und Oldtimer mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Fahrzeuge, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zuzurechnen sind also mindestens 20 Jahre alt sind können nach bisheriger Regelung für bestimmte Fahrten mit dem rotem 07-Kennzeichen bewegt werden. Oldtimer ab einem Alter von 30 Jahren können mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Dies soll sich nach dem ersten Arbeitsentwurf der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nun zu Lasten der technischen Kulturgüter ändern.
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http://www.deuvet.de/fakt/fakt1.htm#07_1