Änderungen bei "Roter Nummer" 07er

  • Zitat

    Die Reform der StVZO wird weiter in den Bundesländern diskutiert. Dennoch liegt dem DEUVET bereits der 1. Arbeitsentwurf aktuell vor. Damit kann sich der DEUVET schon in einer sehr frühen Phase des Entwurfsprozesses konstruktiv einbringen. Aus dem Arbeitsentwurf geht klar hervor, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, das rote 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren zuzuteilen. Bislang unterschied das Zulassungsrecht klar zwischen den Begriffen kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut mit einem Einstiegsalter von 20 Jahren und Oldtimer mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Fahrzeuge, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zuzurechnen sind also mindestens 20 Jahre alt sind können nach bisheriger Regelung für bestimmte Fahrten mit dem rotem 07-Kennzeichen bewegt werden. Oldtimer ab einem Alter von 30 Jahren können mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Dies soll sich nach dem ersten Arbeitsentwurf der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nun zu Lasten der technischen Kulturgüter ändern.



    noch mehr dazu auf
    http://www.deuvet.de/fakt/fakt1.htm#07_1

    Gruss Schmelle

  • Ja, weil die Rote Nummer zumeist nur von Oltimerliebhabern genutz werden die mehrere Fahrzeuge beitzen und nur ein Kennzeichen benutzen wollen. Weniger die Jungtimer sind interessiert daran weil es auch bei der 07 Zulassung sehr viel Einschränkungen gibt. Darum wollen sie jetzt sich auf ein einheitliches Alter setzen.