auch wenn das thema vom Tread abweicht...
es gibt einen Selbstbehalt...
es gibt Rechtskostenbeihilfe...
man sollte den Unterhalt des Ehegatten auf jeden fall nach Sozialgestzbuch und nicht nach BGB berechnen lassen....
( obwohl das ehem. Sozialamt jetzt auch BGB mit einfliessen lässt
)
Auf jeden Fall feste informieren... WAS GEHT...
IMHO ist das Trennungsjahr das Schlimmste, weil da der Partner Anspruch auf erhalt des Lebensstandart hat..
Dannach wird die *Leistungsfähingkeit* angerechnet....
ein scheiss Thema, aber viele Informieren sich nicht hinreichend und muessen dann bluten...