Das anbringen eines zusätzlichen Tachos in Form von einem Fahrradtacho ist ohne TÜV Abnahme legal.
Soll der Fahrradtacho aber anstelle des Orginalen eingesetzt werden, ist folgendes zu beachten:
Laut §57 StVZO ist ein Tacho Voschrift. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1.1.1991 zugelassen wurden, muss der Tacho beleuchtet sein und eine Skaleneinteilung in 20km/h-Schritten habe. Importierte Motorräder mit mph-Skala auf dem Tacho müssen umgerüstet werden. Es reicht auch eine transparente Folie mit km/h-Skala auf dem Deckglas des Tachos. Auch Fahrradtachos sind zulässig, wenn sie die Bedingungen der StVZO erfüllen (gegebenfalls beim Hersteller oder TÜV-Prüfer nachfragen). sie müssen generell immer beleuchtet sein.Nicht alle sind für die hohen Geschwindigkeitsbereiche eines Motorrades geeignet. Nachträglich eingebaute Zusatzinstrumente (z.B. Öltemperatur- oder Druckanzeiger, Voltmeter) sind nicht eintragungspflichtig.
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