Eintragen von Fahrradtacho

  • Das anbringen eines zusätzlichen Tachos in Form von einem Fahrradtacho ist ohne TÜV Abnahme legal.


    Soll der Fahrradtacho aber anstelle des Orginalen eingesetzt werden, ist folgendes zu beachten:


    Laut §57 StVZO ist ein Tacho Voschrift. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1.1.1991 zugelassen wurden, muss der Tacho beleuchtet sein und eine Skaleneinteilung in 20km/h-Schritten habe. Importierte Motorräder mit mph-Skala auf dem Tacho müssen umgerüstet werden. Es reicht auch eine transparente Folie mit km/h-Skala auf dem Deckglas des Tachos. Auch Fahrradtachos sind zulässig, wenn sie die Bedingungen der StVZO erfüllen (gegebenfalls beim Hersteller oder TÜV-Prüfer nachfragen). sie müssen generell immer beleuchtet sein.Nicht alle sind für die hohen Geschwindigkeitsbereiche eines Motorrades geeignet. Nachträglich eingebaute Zusatzinstrumente (z.B. Öltemperatur- oder Druckanzeiger, Voltmeter) sind nicht eintragungspflichtig.



    Quelle


    http://home.t-online.de/home/nappo-/tuev...ubt/erlaubt.htm

    Zitat

    Original von Saurierknochennager zu Threads neuer USER
    "Heute morgen stand meine 250er verkehrt rum in der Garage, zu nah an der Wand und ich konnte nicht aufsteigen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?" :confused_face: :confused_face: :confused_face: