ZitatOriginal von kawanova
@ Carsten
Hmm - also ich finde nicht, dass Meinungsbildung Aufgabe der Parteien ist, sondern umgekehrt sich der Wähler eine Meinung über die Parteien bilden sollte. Die Presse, bzw. die Medien mögen durchaus in der Objektivität eingeschränkt sein, Parteien und deren Vertreter müssen, wie der Name schon sagt, parteiisch sein...
Möchte mich höflichst korrigieren, politische Willensbildung ist der richtige Ausdruck ...
Gesetz
über die politischen Parteien
(Parteiengesetz)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3673)
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
(1)
Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundord-
nung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach
dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.
(2)
Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens
mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen
und vertiefen, ...
§ 2
Begriff der Partei
(1)
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder
eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundes-
tag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere
nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffent-
lichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur
natürliche Personen sein.