Also letztes kam ein Bericht im Fernsehen, bei dem ein Auffahrender mit Lichthupe das Überholen oder "Platzmachen" des Vordermannes ankündigt hat. Er bekam eine Anzeige wegen Drängeln und Nötigung. Es wurde immer wieder auf der Lichthupe und deren Betätigung herrumgehackt, das man es nicht darf usw....
Es wurde auf die unklare Rechtssitaution hingewiesen und das die Sachlagen immer von Fall zu Fall subjektiv anders liegen würden. Das "Drängler" und "Blockierer" eben meist schon von der Einstellung her Lichtjahre auseinanderliegen....
Polizisten sind Personen öffentlichen Rechts, und "zählen" vor Gericht mehr als der normale Bürger.
Da die Beamten immer zu Zweit auftauchen, ist die Beweislage einem Fahrzeugführer gegenüber sowieso immer klar. Wenn die einem böse wollen, dann haben die einen am Allerwertesten....
Hierbei auch immer wieder das "Guter-Cop-Böser-Cop" Spiel.... aber das iss ne andere Geschichte.
Wenn ein Beamter in unvollständiger Uniform Amtshandlungen durchführt, und man den Dienstausweis desshalb sehen will, hat man es noch vor der Kontrolle "verschissen".... von daher ist "DEFENSIV" eigentlich aus meinen Erfahrungen besser.
Nichts Zugeben und nichts Unterschreiben ist richtig, dennoch zieht auch das den Zorn des Gesetzorgans nachsich. Wissen sie doch, dass mehr Büroarbeit auf sie zukommt, wenn ein vermeidlicher Übeltäter sich eben nicht gleich reuhmütig und geständig zeigt.
SC