das kann schon sein. mein prüfer im nachbarort gibt sich auch mit einer fahrgeräuschmessung auf einem großen parkplatz sonntags zufrieden. dann passt der wert circa den du genannt hast!
der andere verlangt eine messung auf zertifiziertem prüfasphalt wo man alleine die strecke für unsummen anmieten muss.
anscheinend hat da auch jedes bundesland eigene vorgaben und der tüv nord scheint da sehr strickte maßnahmen getroffen zu haben.

Jim Lomas Auspuffanlage, Eintragung möglich?
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Wenn aber 1 Anlage per teuren Gutachten geprüft und genehmigt wurde, wäre das nicht gleichzusetzen einer ABE oder anderst ausgedrückt: Würde durch eine Messung nicht diesselbe Anlage auf weiteren identischen Modellen übertragbar sein ohne jedes mal eine einzelne Prüfung zu machen?
Beispiel, JL Anlage auf rs 250 ld01 - wenn sie es schafft, warum würde dann z.b. eine Kopie der teuren Messung nicht ausreichen um eine weitere JL auf einer anderen rs 250 ld01 einzutragen? -
Das soll Dir mal der Faeka beantworten. Der weiss das...
SC
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Zitat
Folglich kann man eine ganze Menge Dinge machen um diese Prüfung zu bestehen und trotzdem im rechtlichen sauberen BEreich zu bleiben.
ja und dann??
was hast du in der hand, dass dir die bullen das ding nicht trotzdem still legen weils ihnen zu laut ist?
die zücken ihr mikro, einmal bitte bis 5000 drehen. fertig! und schon ist wilfried der wachtmeister da und übt an deinem nummernschild den scherenschnitt :).rechtlich sauberer bereich...wenn dir das ein tüv-mann abnimmt, befindest du dich auch im rechtlich sauberen bereich in meinen augen.
damit wird doch beschreinigt, dass dieses zubehör-teil verbaut und auch betrieben werden darf.
ist wie mit meiner gas-anlage. die sehen -> eingetragen -> OK -> weiterfahren
und beim unfall -> eingetragen -> OK. da wird doch keiner auf die idee kommen und prüfen, ob diese gas-anlage bei mir verbaut werden darf oder nicht???also ich habs nicht nachgeprüft.
wenn ich zu einer aprilia-werkstatt fahre, denen eine jolly-anlage hinlege und sage "bitte mal anschrauben und eintragen" ist mir das genauso egal wie wenn ich zur autowerkstatt sage "hier, bitte mal gas einbauen und eintragen" ...
oder nich!? oder doch?
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Nein, Nein und nochmals nein!
Der Polizist der dich anhält misst das Standgeräusch.
Dieses Standgeräusch wird zwar im Rahmen der Fahrgeräuschmessung mit bestimmt und eingetragen, unterliegt derzeit aber keiner rechtlichen Regelung.Da kann dir der TÜV-Prüfer auch 103 dB eintragen.
Nichts desto trotz bist du als Halter dafür verantwortlich, dass diese MEsswerte jederzeit reproduzierbar sind, denn:
Der TÜV-Prüfer trägt auf BASIS der gemessenen Werte ein. DIESE werden zugrundegelegt. In dem Moment wo deine Maschine diese Werte in einer erneuten MESSUNG nicht erfüllt, ist auch die Eintragung nichtig.
Und genau da liegt das Problem, wie soll man sicherstellen, dass nicht durch Alterung oder Witterungsbedingungen oder was auch immer 1-2db mehr rauskommen.
Und bei einer Auspuff-Nachtragung kann man sich auf Wartungsrückstand mit Sicherheit nicht berufen. Da wird dann genau hingesehen.Grüße
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Zitat
Original von tetsuja
....In dem Moment wo deine Maschine diese Werte in einer erneuten MESSUNG nicht erfüllt, ist auch die Eintragung nichtig....neee, die eintragung ist dadurch nicht nichtig! sondern der enddämpfer wird als fehlerhaft/defekt behandelt
wenn du deinen sportwagen mit einer anderen reifengröße ausrüstet, diese eintragen lässt, ist die eintragung ja auch nicht nichtig, sofern die reifen irgendwann kein profil mehr haben und du damit erwischt wirst
ähnlich wie bei dem profil, ist es mit dem auspuff, wird er mit der zeit zu laut, muss er ersetzt oder in ordnung gebracht werden
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Woher hast du dein Wissen?
Grüße
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war mal nen bericht im tv, der spot war auch mal hier irgendwo verlinkt, dabei ging es speziell und ausgiebig um dieses problem
hält die anlage nach geraumer zeit nicht mehr ihren geräuschpegel, ist das ein geringer technischer mangel, bei der nach aktueller gesetzeslage nicht einmal mehr die weiterfahrt verwehrt werden darf.
kohle kostest es dennoch und ne vorführung mit instand gesetzter anlage bleibt einen auch nicht erspart
warum sollte also, wenn die anlage zu laut wird, die auspuffeintragung ungültig werden?ich denke wir reden ein wenig dran vorbei
natürlich verliert die eintragung ihren wert, wenn die anlage nicht in ordnung ist, spätestens der tüv wird einen dann auffordern, die anlage in stand zu setzen, oder wieder auszutragen und durch eine org. zu ersetzen...
aber die anlage ist nicht direkt ausgetragen, sofern es sich nur um einen geringen technischen mangel handel
ich denke, es liegt auch mit unter daran, ob der verstoß vorsätzlich (löcher gebohrt im auspuff?), oder eben als ger. tech. mangel aufgrund von alterung zu halten istich versuche mich auch gerne eines besseren belehren zu lassen
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soooo
nun haben wir die abgaswerte und die lautstärke angesprochen...... um noch einen drauf zu setzen, wie verhält sich denn die eintragung der anlage mit der damit verbundenen leistungssteigerung? -
ja das hat mir der tüv prüfer auch mal gesagt....
ich war beim tüv und er meinte alles kein problem das eintragen, nur werd ich ggf. ne leistungssteigerung bekommen und deswegen müsste er nen leistungstest auf nem "geeichten" prüfstand oder so....