Erfahrungen mit Fertiggaragen

  • Wieo 3 m Grenzabstand?
    Ne Garage kann man sogar auf 2 Grenzen bauen, wenn se nicht höher wie 3 m is. Max. 27 m² in dem 3m Abstand (also 9 lfdm Grenze) sind hier in NDS möglich.
    Is ne Baulast auf eurem Grundstück?
    Oder is eure LBauO so bescheuert.
    Da würde ich mich aber noch ma richtig informieren.
    Merkwürdig auch das du kein Fzg reinstellen darst. Dann müsst ihr eigentlich schon ein Garagenähnliches Nebengebäude auf dem Grundstück stehen haben.

    Der auf die Spritpreise scheißt :biggrin:

  • Zitat

    Original von schrauber crack
    Das Thema würde mich auch interressieren, aber mehr von der baurechtlichen Seite her....Wer weiss mehr oder kann einen kompetenten Ansprechpartner nennen?SC


    Hallo Schraubercrack,


    du solltest wissen, daß das Baurecht von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden ist und solltest dir entsprechende Literatur besorgen, bevor du Details klärst. Die sind dann meist beim Bauamt zu erfahren. Ich hoffe, daß meine Tipps weiter helfen.


    Gruß Phoenix

  • Danke phoenix... Das das Baurecht je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird und das es Unterschiede gibt, das wusste ich schon.
    Vielleicht war es etwas verwirrend geschrieben.... Ich meinte, "wer kann ausser dem Baurechtsamt noch einen Ansprechpartner der weiss von was er spricht nennen".... die widersprüchlichen Infos die ich schon habe, kamen alle vom BAURECHTSAMT selbst!
    Ich habe hier, wie schon öfters in Deutschland, den Einduck, dass viel nach "Demseine Nase gefällt mir nicht", entschieden wird, und wollte diesem Treiben durch einen Kompetenten Partner an meiner Seite einhalt gebieten. Mit Literatur, und wenn das was da drin steht nochso Rechtens ist, müsste ich es dennoch selbst Vorbringen im Baurechtsamt. Der Beamte da ist eine Katastrophe bei uns... mir wäre es lieber, wenn ich das nicht selbst machen müsste.


    SC

  • Ich glaube das ist auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Unter dem aragrapgenkramzettel steht auch noch "gez. Bürgermeister XY"

  • Moin,


    1. Bauzeichnung vom Hersteller
    2. Stat. Nachweis ( kommt vom Hersteller)
    3. Bauamt Antrag abgeben
    4. Genehmigung vom Nachbarn einholen, wenn der NEIN sagt ist NEIN, NEIN


    Wenn Du Glück hast geht die Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen beim Bauordnungsamt von statten.
    Es gibt aber auch eine Frist, wenn die das BA überschreitet steht dem Bau nichts im Wege.
    Baurecht entspr. Bundeslandes abklären.


    Ab zu klären gilt es:
    ob Grenzbebauung ( auf Grundstücksgrenze ) oder die berühmten 3m.


    Streifenfundamente werden für eine Garage mit der kleinsten Baggerschaufel ( Laienhaft ausgedrückt ) von b=30 cm ausgehoben und zwar so das die Garagenwand mittig auf dem Fundament steht.
    Frostfrei gründen heißt 80 cm auf tragfähigem Grund. Danach wird der Innenraum zwischen den Fundamenten 20 cm ausgekoffert und mit Frostschutz ( Mineral-Gemisch ) aufgefüllt und verdichtet. ( Lagen von d=10 cm und auch lagenweise verdichten )
    Von Aussen kannst Du Dir eine Frostschürze mit Styrodur bauen, das heißt das du bevor du deinen Betongang machst Styrodur an die Assenseite der Erdschalung legst und mit nen 200 Nagel im Erdreich fixierst. ( evtl. Erdanker mit Fahne nach oben / B- Leiter / Erdung )
    Zuletzt, nach dem der Beton ca. 4 Wochen ausgehärtet ist die mit einer bitum. Lösung streichen und anschl. Teerpappe aufschweißen ( gegen aufsteigende Feuchtigkeit )
    Das kann man auch über die ganze Fläche machen hat man Ruhe.
    Teerbahn gibts in den entsprechenden Breiten also 12 / 24/30....etc.


    michl



  • @sc,
    entsprechende Ansprechpartner findest Du im Bauamt, da kann man erst mal abklären wie die das haben wollen.
    Wenn die der Sache nicht abgeneigt sind, gibts in vielen Schreibwarenläden die entsprechenden Bauanträge.


    Lageplan nicht vergessen. ( Katasteramt)


    Bauantrag, insofern möglich, ausfüllen. ( Absprache mit dem Lieferanten )


    Im Katasterauszug die zukünftige Lage einzeichnen.
    Vorher mit dem Bauamt die Lage der Garage klären.


    Bedenken das eine Zufahrt für ein MAXI - Kran und dem entsprechendem Gewicht vorhanden ist.


    Strassensperrung / Nutzungsrecht beim Stressenamt beantragen und mind. 3 Tage vor Baubeginn aufstellen. Strassensperrung für den Kran und Nutzungsrecht für Gehwege.


    Um die Verkehrsschilder / Verkehrsleiteinrichtungen kümmern ( gibts Firmen)


    Statik kannst Du nachreichen, denn die wird erst erstellt wenn klar ist um welche Bodenklasse es sich handelt und nat. der Garagentyp / Größe etc.


    Lagerplatz für den Unterbau ( Mineral-Gemisch) sollte vor Baubeginn feststehen und muß mit angegeben werden beim BA.


    Bearbeitungfrist im Bauamt sollte 3 Monate sein, dann kannst Du mit dem Bau auch ohne Baugenehmigung beginnen.


    Bautafel ( Größe DIN A4 mit irgend einem Zeichendrauf ( z.B. roter Punkt )aufstellen oder am Zaun befestigen ( Baumaßnahme / Beginn B-Herr / Firma )
    Bekommt man in der Regel mit dem gen. Bauantrag.


    Ansonsten kann dir jeder Architekt die entsprechenden Auskünfte geben.


    Das wars dann auch schon. :biggrin:


    michl