das ist mal eine überlegung von mir.. da ich ja irgendwann doch noch zu meiner nsr kommen will.. wenn meine kr fertig ist (nein die bleibt aucxh bei mir)
da ich einen guten bekannten in england habe müsste es doch recht einfach sein einen zweiten wohnsitz zu bekommen und entsprechend auch eine zulassung oder?
wie sieht das nun rechtlich aus wenn ich sonntags auf meinem stinkenden 2takter mit MEINER englischen zulassung deutsche bürokraten luft verpeste... rechtlich einwandfrei oder was gibts daran zu rütteln?