Aalso,
Mein Mopped ist seit März 2003 stillgelegt worden. Es hatte TÜV bis August 2005.
Muss jetzt eine Vollabnahme gemacht werden oder nicht?
Kennt jemand eine Liste, wo ich sehen kann, was für den TÜV alles gemacht werden muss?
Aalso,
Mein Mopped ist seit März 2003 stillgelegt worden. Es hatte TÜV bis August 2005.
Muss jetzt eine Vollabnahme gemacht werden oder nicht?
Kennt jemand eine Liste, wo ich sehen kann, was für den TÜV alles gemacht werden muss?
18 Monate abgemeldet = Vollabnahme.
Fertigmachen, hinfahren, zur Not Mängelliste abarbeiten und nochmal hin!
Vollabnahme gibt es nur ohne Mängel!
Edit: Wurde wohl einheitlich auf 18 Monate beschränkt.
Sollte aber alles auf deiner Stillegung draufstehen.
Nein es sind immer 18 Monate.
Irgenwie hatte wir das Thema schon mal, und ich meine, ich war es, der einen Link zum Tüv-Nord gepostet hat..... :nixweiss
Auf jeden Fall, ist es so, das man erst eine Vollabnahme machen muß, wenn
das Fahrzeug abgemeldet ist UND man den letzten TÜV Termin um mehr als 18 Monate überzogen hat.
Also in deinem Fall mußt du keine Vollabnahme machen lassen !
Kann man aber beim Tüv-Nord nachlesen!!!!
So hab mal eine mail vom TÜV zurück bekommen:
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung wurde auf 18 Monate beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Begutachtung gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die so genannte "Vollabnahme" erforderlich