WICHTIG!!! Probleme mit dem Straßenverkehrsamt und versicherung

  • Hi, ich komme gerade vom Straßenverkehrsamt und wollte da das Gutachten vorlegen das die wieder auf 80km/h gedrosselt ist, dann sollten die mir das in die Betriebserlaubnis eintragen und mir ein Kennzeichen geben....


    Die meinen jetzt aber das ich die NSR erst versichern muss, und dann erst anmelden. Stimmt das ?


    BITTE HELFT MIR MAL SCHNELL ICH WOLLTE DAS HEUTE ERLEDIGEN, UND DIE MACHEN UM 1 UHR ZU....



    Greets Alex

  • Du brauchst eine Deckungskarte von der Versicherung!!!
    Ja, das stimmt!


    Sonst würdest Du ohne Haftpflichtversicherung herumfahren!

    If you ain't slidin', you ain't ridin'!

  • Wie der Vorgänger geschrieben hat - erst die Deckungskarte einer Versicherung, muß nicht die sein bei der Du Dich zukünftig versichern willst.
    Die sind nur für ca. 14 Tage dann verantwortlich für Schäden die Du verursachst.
    Dann kannst Du das Motorrad anmelden und bekommst dort deine Kennzeichennummer, dann gehst Du das Kennzeichen machen lassen und gegen eine Gebühr macht Dir dann das Amt die Amtssiegel drauf.
    Und erst dann darfst Du das Fahrzeug im öffentlichem Strassenverkehr bewegen !
    Wichtig ist zu wissen das ein gültiger TÜV und Abgastest / bescheinigung beim Amt mit vor zulegen sind.
    Falls Dein TÜV älter als halbes Jahr alt ist und das Fahrzeug stillgelegt war, kann es passieren, dass Du gleich noch alles neu bebringen mußt. (TÜV / ASU )
    Also erkundige Dich erst im Vorfeld, bevor Du Dich immer und immer wieder im Heer der wartenden anstellen darfst !


    michl