Regelung bei auslaufendem tüv

  • Hallo


    meine nächste hauptuntersuchung ist diesen monat fällig, jedoch muss ich noch einiges an der kleinen machen damit ich sie gutem gewissens demj dekra mann zeigen kann.


    jedoch schaffe ich es aufgrund der arbeit diesen monat nicht mehr.


    nun wurde mir gesagt das man bis zu einem monat nach ablaufen des tüv´s noch fahren darf und danach nur ncoh mit roter nummer, und das nach 3 monaten eine komplett abnahme fällig ist.


    ist das so richtig, also kann ich beruhigt bis september warten oder wie kann/muss ich verfahren.


    mfg

  • Tach!
    Ich hätte im Juni zum TÜV gemusst, habs aber nicht geschafft und werds am End gar nicht mehr schaffen, dieses Jahr, weil die Kleine zerlegt ist. Soweit ich weiss, wird der nächste TÜV-Termin dann einfach um die Zeit, die du zu spät dran warst zurückdatiert.
    Mit abgelaufenem TÜV würd ich llerdings nicht rumfahren.
    Eine Vollabnahme ist meines Wissens nach nur nötig, wenn die Maschine mehr als 2 Jahre abgemeldet war.
    Hoffe ich konnte helfen und werde berichtigt, wenn ich etwas falsches geschrieben habe


    Gruss

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl und wenn ich Freunde hätte, könnten die das auch bestätigen...

  • Also,
    wenn die HU diesen Monat, August hätte sein sollen, dann darfst du im September noch absolut straffrei rumfahren!!!
    Im Oktober und November darfst du auch noch fahren, allerdings kann direin Polizist, der dich evtl anhält, einen Verweis bzw eine Strafe ohne Punkte aufbrummen.Also höchstens 75Euro, ist aber weniger.
    Wie gesagt, er kann, muß nicht unbedingt passieren. Bei mehr als drei Monaten weiß ich es nicht, sollte man aber auf jeden Fall bleiben lassen!


    Du kannst den HU-Termin bis zu 18 MOnate überziehen, dann erst wird eine Vollabnahme fällig.


    Zurückdatiert wird der HU-Termin immer. Also wenn du im Dezember dein Mopped zum TÜV schiebst, kommt eine Plakette für August 2007 drauf.

  • Bei mir ist der Tüv im Mai abgelaufen. Ist das schlimm:lol: No risk no fun
    Mach ich nächstes Jahr, wer weiß was im Winter wieder umgebaut wird :nixweiss:

    Legenden sterben nie :smiling_face_with_sunglasses:
    :lol: :daumenhoch

  • Wenn das Fahrzeug mit abgelaufener TÜV Plakette im Stvo entdeckt wird bekommst du ein Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg! Das gilt übrigens auch wenn dein Fahrzeug nur auf dem Parkplatz steht. Deswegen schauen Politesen mittlerweile auch immer auf die TÜV Plakette!

  • Gut das ich nicht zum einkaufen damit fahr. Raus aus der Garage, Runde brennen, Rein in Garage. Tanken am besten zuhause. Dann klappts auch mit den Politessen.

    Legenden sterben nie :smiling_face_with_sunglasses:
    :lol: :daumenhoch

  • laut chris ist das fahren für mich im september also straffrei aber laut smolo das parken nicht?
    bitte um aufklärung

  • Hey Smolo..... :pffft: ich hatte Recht:
    http://www.tuev-nord.de/20617.asp
    Zumindest etwas.
    Ach ja, Google ist übrigen SUPER (Wink mit dem Zaunpfahl)


    Und ob man parkt oder fährt ist egal, du befindest dich im öffentlichen Straßenverkehr!


    Und wenn das noch aktuell ist, haben die Saarländer echt Glück:
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/hauptuntersuchung.php

    Einmal editiert, zuletzt von ChrisKo´80 ()

  • Doch irgendwie lustig, alles wird EU-Vereinheitlicht, aber solche
    Länderregelungen gibt es immer noch....
    Aber super für die Saarländer!