motorräder ab 2006 zum abgastest

  • Smolo,


    beschäftige Dich mal mit Hunden!


    Wenn ein Hund etwas richtig gemacht hat, bekommt er als Belohnung einen Happen zu fressen!


    Wenn die Politik etwas richtig oder recht gemacht hat, bekommt sie als Belohnung ............?


    Ja richtig!


    Oder hast Du noch nie das schöne Wort "Parteispende" gehört?!


    Und siehe mal in meinem vorhergehenden Beitrag das Wort "Partikularinteressen"!


    Racepa

  • Durchführung der Abgasuntersuchung


    Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
    Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
    Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
    Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
    Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.


    Nachweis der Abgasuntersuchung


    Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
    Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
    Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
    Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
    Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
    Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.


    Zu beachtende Vorschriften


    Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden 4 Vorschriften zu beachten:
    • Anlage VIIIc der StVZO (Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte)
    • Anlage VIIId StVZO (Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchung der Abgase)
    • Anerkennungsrichtlinie nach § 29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO über die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase und/oder Untersuchungen der Abgase an Krafträdern.
    • Richtlinie für die Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte, die Sicherheitsprüfungen (SP), Untersuchungen der Abgase (AU) und Untersuchungen der Abgase an Krafträdern (AUK) nach §29 und 47 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO durchführen (SP-AU-AUK Schulungsrichtlinie)
    Das Anerkennungsverfahren wird durch die örtliche Kraftfahrzeuginnung vorgenommen. Eine vorhandene Zweiradmechanikerinnung wird die Innungsbetriebe bei der Antragstellung unterstützen.
    Die Verordnungstexte hier im einzelnen aufzuführen würde den Umfang des Textes bei weitem sprengen. Deswegen sollen die wichtigsten Inhalte an dieser Stelle hervorgehoben werden.


    Anforderungen an die AUK-Werkstatt:


    Im Antragsverfahren müssen u.a. folgende Punkte nachgewiesen werden:
    • Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Anforderungen geschlossener Raum wird aber auch gleichzeitig die Forderung nach einer technischen Abgasabsauganlage relevant. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten gelten nicht als technische Lüftung.
    • Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte. Im Rahmen der AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) müssen folgende Daten ermittelt werden:
    o Drehzahl
    o Betriebstemperatur
    o CO-Gehalt der Abgase


    Bei der Ermittlung der Drehzahl ist es nicht ausreichend bzw. zulässig den fahrzeugeigenen Drehzahlmesser zu verwenden. Der externe Drehzahlmesser muss zudem zertifiziert und zugelassen sein.
    Die Betriebstemperatur wird durch Messung der Öltemperatur dokumentiert. Auch für die Messung der Öltemperatur muss ein zugelassenes Messgerät verwendet werden.
    Das CO-Abgasmessgerät muss geeicht sein und eine Zertifizierung durch die Materialprüfanstalt in Braunschweig besitzen. Anstelle des CO-Testers können auch andere Abgasmessgeräte (z.B. 4 oder 5-fach Abgastester die neben dem CO-Gehalt auch CO2, O2, NOx und HC messen) mit entsprechender Zertifizierung verwendet werden.
    Der Bundesinnungsverband Zweiradmechanik geht momentan von folgenden Anschaffungskosten aus:
    Drehzahlmesser ca. 400 €
    Ölthermometer ca. 300 €
    CO-Tester ca. 2000 €
    Marktübliche 4-fach Abgastester, die bereits über Drehzahlmesser, Ölthermometer und Drucker verfügen sind ab etwa 5.000 € erhältlich.


    Personelle und organisatorische Voraussetzungen für die AUK Werkstatt


    Der Verordnungsgeber sieht einen verbindlichen Eintrag in der Handwerksrolle für das Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk vor. Eine Anerkennung ist also grundsätzlich nur für Meisterbetriebe möglich.
    Die Fachkräfte, die künftig die AUK durchführen sollen, müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Kfz-Techniker, Zweiradmechaniker) besitzen und die verantwortliche Person muss eine Meisterprüfung im Kfz-Techniker oder Zweiradmechaniker-Handwerk erfolgreich bestanden haben.
    Verantwortliche Person und Fachkraft müssen jeweils eine eintägige AUK-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben und alle 36 Monate eine Wiederholungsschulung absolvieren.
    Alle mit der AUK beauftragten Personen sowie der AUK-Betrieb müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
    Antragsteller und soweit nicht identisch, Verantwortliche Person müssen bei der Antragstellung ein Führungszeugnis vorlegen.
    Nähere Informationen über das Anerkennungsverfahren werden bei den zuständigen Innungen erhältlich sein.




    Vier Takte sind zwei zuviel

  • Ich schäme mich!


    Habe an Billig-Geräte geglaubt!


    1.000 Euro ist nicht, 5.000 werden sie mindestens kosten!


    Und eine Absauganlage muß man haben.


    Und die Motortemperatur wird im Motoröl gemessen!
    Kein Öl, also Motor nicht warm, kann nicht gemessen werden, also keine Prüfung u. damit auch keine HU!
    Ganz schnell alle Zweitakter weg!


    Und wer meint, er könne mauscheln mit dem Werkstatt-Inhaber, geht nicht!


    Der hat schließlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt!


    Möchte zugerne mal wissen, was die Ausarbeitung so einer Sache den Steuerzahler kostet!


    Racepa

  • Ich habe eine dumme Frage. Existieren eigentlich schon Abgasgrenzwerte speziell für 2takter?
    Ich unterhielt mich Anfang des Jahres mit einem TüV Prüfer, der mir sagte, es wäre technisch fast unmöglich, bei 2taktern eine genaue Abgasmessung durchzuführen. :nixweiss:
    Die Hoffnung stirbt nie!


    Eine schöne Woche wünscht allen Forenmitgliedern


    Volker

  • hab grad mal nen bisschen gegoogelt...
    Der Anteil der von mobilen Maschinen und Geräten emittierten Kohlenwasserstoffe kann an bestimmten Tagen bis zu 20 % der von allen mobilen Quellen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder und sonstiger Verkehr) emittierten Kohlenwasserstoffe ausmachen. Die Studie hat 19 Zweitakt- und neun Viertakt-Ottomotoren hinsichtlich der Emissionen von unverbrannten Kohlenwasserstoffen (HC), Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffoxiden (NOx ) untersucht. Darüber hinaus wurde die Partikelemission bei den Zweitaktmotoren ermittelt. Weiterhin wurde an einem Zweitaktmotor der Einfluss des Kraftstoff- Öl-Gemisches auf die Schadstoffemissionen untersucht. Die Leistung der vermessenen Motoren lag zwischen 0,7 und 12,0 kW. Für Motoren dieses Leistungs- und Anwendungsbereiches existiert weder in Deutschland noch europaweit eine Regelung zur Begrenzung der Schadstoffemissionen. Die Ergebnisse (vgl. Abb. 12.5) belegen, dass von derartigen Motoren, wie erwartet, große Mengen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid emittiert werden. Die Emission von NOx ist dagegen eher gering. Im Vergleich zu den Emissionen für Straßenfahrzeuge lagen die CO-Emissionen bis zum 90fachen höher als die im Straßenverkehr zulässigen Emissionen. Bei den HC-Emissionen der Zweitakter wurden sogar bis zu 200fach höhere Werte gemessen. Die NOx -Emissionen dieser Motoren waren allgemein auf einem niedrigen Niveau. Bei der Messung der Partikel im Abgas von Zweitaktmotoren konnte nachgewiesen werden, dass die Partikelmenge mit steigendem Ölanteil im Kraftstoff-Öl- Gemisch ebenfalls ansteigt. Dabei ist zu beachten, dass diese Partikel nicht mit den Partikeln von Dieselmotoren vergleichbar sind. Sie werden von den Bestandteilen des Motorenöles beeinflusst. Insgesamt hat sich gezeigt, dass das Abgasniveau der untersuchten Motoren sehr unterschiedlich ist und durch eine bessere Abstimmung der Motoren (Vergasereinstellung usw.) eine Verbesserung im Abgasverhalten erreichbar ist. Im Rahmen eines Zusatzversuches zur Anpassung eines geregelten Katalysators an einem Motor mit einer Leistung von 7 kW wurde nachgewiesen, dass Reduktionsraten bei CO und HC von über 90 % und bei NOx von über 65 % mit einfachen Mitteln realisierbar sind. Die in dieser Studie ermittelten Daten sind eine Basis für die Erarbeitung künftiger Abgasgrenzwerte für diese Motorenkategorie auf EU-Ebene sein.

    Maaskantje