Ich bitte, die Qualität zu entschuldigen, hab das Bild aus einer 15 Jahre alten Zeitschrift abfotografiert.
Die Maschiene wurde von einem Franzosen gebaut. Einzige große Änderung am Rahmen war die Entfernung einer Querverbindung der Unterzüge, damit Kühler und Krümmer Platz haben.
Noch ein Bildchen:

Motor zB RG500 in "Fremdrahmen" umtragen
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Moin
Es wurde doch schon öfter diskutiert, das man bei so nem Umbau schlechte Karten hat: Wenn man was am Rahmen ändert wird man als Hersteller eingetragen -> aktuelle EZ -> aktuelle Abgasvorschriften!
Man könnte also für ein Spassgerät nen RGV Rahmen und nen aktuellen KTM Einzylinder mit komplettem Einlass- und Auslassgedöhns nehmen. Dann hat man die Abgaswerte und nen Brenner, aber keinen Zweitakter.
Vielleicht könnte man auch nen Zweitakter so kastrieren, das es irgendwie mit den Werten klappt und dann hat man 7 PS eingetragen... -
Man kann doch einfach einen 250er oder 300er KTM Einzylinder 2T nehmen, die erfüllen dank Sekundärluftsystem auch die aktuellen Abgasnormen und neue ungefahrene Motoren lassen sich ja angeblich ohne Abgasprüfung eintragen, sofern sie die Abgasnorm im Spenderfahrzeug erfüllen.
Mit einem passend gebratenen Auspuff wird der TÜV-Mann sicher auch noch zu überzeugen sein, wenn man ihm aufzeigt, dass die Maße gleich sind, nur die Verlegung anders.Nachteil: Auch nur 10 PS eingetragen...
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Zitat
Original von Markus-Belgarda
Na in Deutschland definiert sich ein Motorrad ja eigentlich eh nur durch das Stück des Rahmens in dem die Rahmennummer eingeschlagen ist.Was ist nun wenn genau dieses Stück einer alten RG 500 an einen modernen Rahmen angeschweißt wird (ist ja jetzt erstmal egal wo...), der noch ohne Nummer ist?
Müsste ja dann im weiteren Sinne nur eine RG 500 mit Modifikationen am Rahmen sein,oder?
Es würde wohl eher zu einem Fortschritt führen, den RG Motor in ein wirklich "modernes" Motorrad einzupflanzen. Irgendeine neue 600er...
Aber dazu müsste ja laut Markus ein RG-Rahmen "geschlachtet" werden und das besagte Stück an den neuen Rahmen geschweißt werden.Andererseits besteht dann ja das Risiko, dass man selbst als Erbauer als Fahrzeughersteller angegeben wird.
Ich hab' mal gelesen, dass jemand, der einen 750er Motor in ein 600er Fahrgestell implantiert hat, leider 2 Löcher in den Rahmen zwecks Motorbefestigung bohren musste. Und genau darum wurde ER als Fahrzeughersteller und das Umbaujahr als Baujahr des Fahrzeuges angegeben (stand glaub' ich mal in der Mo drin).Was ist da denn jetzt genau los?
EDIT: Schmelle war (um Stunden)schneller, hab's bloss nicht gesehen. Trotzdem noch interessante Frage...
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ja und kann mir jezz einer sagen was da so schlimm iss wenn der fahrzeughersteller dann der name des fahrzeughalters oder "Umbauers" ist?
SC
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Dann gehts um Baujahr: Bist du der Hersteller des Fahrzeugs, ist das Herstellungsjahr das Umbaujahr. Hast du ne RGV von 93 im Jahr 05 umgebaut und bist Hersteller geworden, gelten für deine 93er RGV die Zulassungsbedingungen von 05. Dann wars das mit der Zulassung, weil kein Euro 2...
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hm,... gibts da nimme den zusatz wie "gilt vor soundso und dannunddann zugelassen"....?
SC
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So , hab gemessen.
Der Rahmen der GSXR ab 89, sind die ersten mit 17" Rädern aber noch Telegabel, hat an der breitesten Stelle 340mm außen.
Und die RG?? -
zwaihündatneunzüsch Millimedo.
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Entweder hats meinen schon auseinandergedrückt durch die enorme
Power oder wie oder was?
Auf jedenfall 30cm.