Nu hats mich auchmal erwischt

  • @ stuart


    du hast Anspruch auf neue Schutzkleidung! Es gibt entsprechende Urteile. Laut dem Wortlaut der Urteilsbegründung ist es niemanden zuzumuten, sich gebrauchte Schutzkleidung zuzulegen. Nur neuwertige Schutzkleidung kann den Fahrer optimal schützen. Das gilt sowohl für Helm, Kombi, Stiefel und Handschuhe. Diese Teile sind z. B. nach meinem Crash vor 2 Jahren lt. Kostenvoranschlag zum Neuwert der neuen Kleidung ersetzt worden.
    Alter Helm und Kombi waren damals jeweils ca. 10 Jahre alt!!!
    Allerdings musste der Anwalt ein Schreiben aufsetzen, da die Versicherung nur zum Zeitwert abrechnen wollte. Gab damals ca. 1300.- von der Versicherung nur für Schutzkleidung!!! Fehlende Kassenbeläge hab ich mir vom Händler meines Vertrauens nachträglich ausdrucken lassen. :D


    Gruß Ingo

    bitte nicht schimpfen, hatte ne 5 in Deutsch!

  • also Helm hab ich seinerzeit auch net wiederbekommen!


    den behalten die normal!

    Zitat

    Original von Saurierknochennager zu Threads neuer USER
    "Heute morgen stand meine 250er verkehrt rum in der Garage, zu nah an der Wand und ich konnte nicht aufsteigen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?" :confused_face: :confused_face: :confused_face:

  • wär schade um den helm,ist ein shoei x-spirit,norick abe replica,gibts in dieser form leider nicht mehr zu kaufen.lederpelle und stiefel sind erst anderthalb jahre alt.danke für die tipps.

    Maaskantje

  • Was willstn mit dem Helm, sei froh, dass der alte Schrott entsorgt ist.:heuldoch: Mal nicht sentimental werden, hier!

  • @ stuart


    Wenn Schutzkleidung OK; dann Wertminderung versuchen!
    Selbe Agumentation wie oben beschrieben, d. h. die Schutzkleidung ist
    "im jeden fall zu ersetzen!"


    Du wärst aber damit einverstanden, dich mit einer Vergütung von z. B. 50% des Neuwertes der Schutzkleidung zufrieden zu geben, und die alte beschädigte Schutzkleidung weiter zu tragen, und somit auch das erhöhte Risiko im Falle eines Sturzes selber zu tragen!


    Hat bei mir im letzten Jahr nach einem Unfall funktioniert! :D


    Ich schau noch mal nach, ob ich die damaligen Urteile noch finde.



    Gruß Ingo

    bitte nicht schimpfen, hatte ne 5 in Deutsch!

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  • das wär nicht schlecht ingo, mit den paar "kampfspuren" könnte ich leben.
    nur ein neuer helm wird fällig,sicher ist sicher.

    Maaskantje

  • Gibt's da vll. eine Seite, die sich speziell mit Rechtsprechung und Motorrad(geschichten) beschäftigen?


    Bzw. kannst du, Ingo, dann mal sagen, wo du die Urteile her hast?

    4 Takte sind 2 Takte zu viel

  • @ stuart


    Amtsgericht Lahnstein vom 31.03.1998
    Az. 2c 4 4/98


    Landgericht Oldenburg DAR 2002, 171


    was dort detalliert steht weiß ich nicht! Habe die Aktenzeichen so weitergegeben zum Anwalt. Der Anwalt hat die Aktenzeichen und den dazugehörigen Text in einem Schreiben verwendet.
    4 Wochen später war jeweils die Kohle da! :D




    @ The Duke


    hatte ich aus Hayabusa.de. Dort gibt es den Bereich
    "Verkehrs- und Versicherungsfragen"
    Dort ist auch der Wortlaut der genauen? Begründung abgedruckt.



    Hoffe, geholfen zu haben!


    Gruß Ingo

    bitte nicht schimpfen, hatte ne 5 in Deutsch!

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  • @ stuart


    Habe in den Schriftwechseln mit der gegnerischen Versicherung immer nur von 1. beschädigten Stiefel und 1. beschädigten Handschuh geschrieben, und auf den Photos jeweils nur ein Teil abgebildet. Die Versicherung verlangte die beschädigte Schutzkleidung zur Begutachtung! Habe neben Helm + Kombi den Handschuh und den Stiefel eingeschickt.
    Wurden jedoch paarweise ersetzt!


    12 Monate später wurde ich wieder ungefahren! :mecker:
    Den Rest kannst du dir denken! :D :nuts: :smiling_face_with_sunglasses:


    Gruß Ingo




    Nicht das Ihr euch jetzt gegenseitig in die Kiste fahrt :D

    bitte nicht schimpfen, hatte ne 5 in Deutsch!

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