@ stuart
du hast Anspruch auf neue Schutzkleidung! Es gibt entsprechende Urteile. Laut dem Wortlaut der Urteilsbegründung ist es niemanden zuzumuten, sich gebrauchte Schutzkleidung zuzulegen. Nur neuwertige Schutzkleidung kann den Fahrer optimal schützen. Das gilt sowohl für Helm, Kombi, Stiefel und Handschuhe. Diese Teile sind z. B. nach meinem Crash vor 2 Jahren lt. Kostenvoranschlag zum Neuwert der neuen Kleidung ersetzt worden.
Alter Helm und Kombi waren damals jeweils ca. 10 Jahre alt!!!
Allerdings musste der Anwalt ein Schreiben aufsetzen, da die Versicherung nur zum Zeitwert abrechnen wollte. Gab damals ca. 1300.- von der Versicherung nur für Schutzkleidung!!! Fehlende Kassenbeläge hab ich mir vom Händler meines Vertrauens nachträglich ausdrucken lassen. :D
Gruß Ingo