Nabend zusammen, wenn man sich die Ebay reglen mal durchliest gibt es hier gar keinen Grund für eine Diskussion, den dort steht ganz klar geschrieben das das eine Form des Btruges ist und somit nicht zulässig!
Ist mir aber auch erst seit letzter Woche richtig bewusst geworden. Ich wollte für meine Perle eine gefälschte Louis Vuitton Handtasche bei Ebay verkaufen und hatte extra dazu geschrieben Imitation, es hat keine 3h gedauert und mein Angebot wurde seitens Ebay wieder entfernt wegen Markenrechtsverletzung....
Habe dann ein paar Tage Später ein neues Angebot mit der Tasche gestartet nun aber in das Angebot geschrieben das die Tasche in der Türkei gekauft wurde womit ich mir das Imitation ja sparen konnte und so die Hoffnung hatte das ich nicht bei Ebay ins Raster falle. Wurde aber auch wieder bei ebay enfernt und mittlerweile hab ichs aufgegeben.
Gab direkt ne Warnung von Ebay das mein Account bei weiteren vorfällen gelöscht wird und und und
desweiteren musste ich vor dem nächsten Einstellen eines Artikels noch einen Fragenkatalog mit 10 Fragen über das dürfen und nicht dürfen bei Ebay beantworten. Und war echt erstaunt was man alles nicht darf.
Und ich bin Privatanbieter!
Wenn der Verkäufer sich immer noch nicht auf eine Rücknahme eingelassen hat, würde ich ihn bei Ebay melden da Du nach meiner Auffassung der Ebay Regeln betrogen wurdest! Das Problem geht ja schon los wenn Du die Anlage wieder verkaufen möchtest, jetzt wo Du weisst das es keine echte ist, dürftest Du sie ja noch nichtmals selber wieder bei Ebay einstellen, wobei der Verkäufer an Dich das hätte wohl auch nicht machen dürfen denn wie wir wohl alle wissen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Gruss und Nacht