Beiträge von Chefcook

    Zoll und Steuer sind personen- und nicht güterbezogen, d.h. es ist total egal, ob das Motorrad ordentlich eingeführt wurde, solange der jetzige Besitzer einen ordentlichen Kaufvertrag oder Rechnung aus dem Inland vorweisen kann. Das Problem hat der, der das Fahrzeug eingeführt hat.
    Beschlagnahmt wird deshalb kein einziges Fahrzeug werden. Dazu fehlt die Rechtsgrundlage.

    Hallo zusammen,


    weiß von Euch zufällig jemand die richtige Lagerbezeichnung für das ritzelseitige Radlager für die Marchesinis der RS125?


    Das übliche 6204, das in den Standardfelgen drin ist, ist es schon mal nicht. Das 6004 mit passend kleinerem Aussendurchmesser ist zu schmal.
    Einzig mir passend erscheinendes Lager wäre das NA1020 Nadellager mit den Abmessungen 20x42x18.


    Zwar würde es technisch durchaus Sinn machen, auf einer Seite ein Rillenkugellager und auf der anderen ein Nadellager zu verbauen, jedoch hab ich das bei Motorradradlagern noch nie gesehen?!


    Danke und Grüße!