Beiträge von Sozius

    @ Steve


    Habe mir das ebay-Angebot angesehen. Die Anlage sieht noch nicht mal schlecht aus, aber das ist ja für jeden reine Geschmackssache. Du selbst hast sie ja als gut gefunden, sonst hättest du nicht drauf geboten bzw sie im Direktkauf erworben.


    Von den anderen Erwerbern hat keiner die Qualität in den Bewertungen bemängelt. Ganz im Gegenteil sogar.


    Ich bin auch der Meinung, wie einige andere hier auch, bevor man gleich zum Anwalt rennt, sollte man versuchen sich mit dem Verkäufer die Rückabwicklung versuchen. Kann mir nicht vorstellen, dass bei wirklichen Mängel an der Anlage dies von Seiten des Verkäufers verwehrt würde.


    Auf dem Foto der ebay-Auktion ist deutlich der Schriftzug besagter Firma zu erkennen, wenn du dir nicht sicher gewesen bist, hättest du doch bereits vor dem Kauf dich über die Echtheit der Anlage z.B. bei dem deutschen Vertragshändler informieren können.


    Ein Betrug ist m.M.n. mit Vorsatz behaftet, bei einem Privatverkäufer, der hier 3 oder 4 dieser Anlagen verkauft hat, ist der Vorwurf des betrügerischen Handels in deinem Fall hier, für mich, doch sehr fraglich.


    Sollte der Verkäufer sich geweigert haben, die Anlage zurückzunehmen, könnte man sogar davon ausgehen, dass er sie selbst über einen offiziellen Händler gekauft hat Denn wer würde sich schon weigern, eine gefälschte Anlage nicht zurückzunehmen um dann vor ein Gericht gezerrt zu werden???


    Zu Deiner abgegebenen ebay-Bewertung Steve:
    Habe vor kurzem erst ein Urteil gelesen über abgegebene öffentliche negative Bewertungen - sehr interessant. Ich würde mich hüten, jemand öffentlich als Betrüger darzustellen. So eine Behauptung kann für einen sehr teuer werden, wenn Sie unwahr ist und sich der Verkäufer rechtlich dagegen zur Wehr setzt.


    Dein Anwalt wird sich da aber sicherlich viel besser auskennen und dich entsprechend beraten.


    Kann Dir nur alles Gute wünschen.


    In diesem Sinne schönen Tag noch
    Sozius