ZitatAlles anzeigenOriginal von schnuller34
Offene Leistung an 2takt Crossern m. Zulassung noch Legal ???
Wir besitzen eine Suzuki Rm 250 und eine Kawasaki KX 500 beide mit Strassenzulassung und offener Leistung im Fahrzeugbrief eingetragen.
Nun unsere Frage:
Laut Aussage eines TÜV-Beamten :asmd ist dies seit diesem Jahr nicht mehr zulässig
(Einzelgutachten hin oder her).
Im Klartext will er eine neue TÜV-Plakette nur dann erteilen wenn die Leistung gedrosselt wird.
Stimmt das so oder gibt es eine andere Möglichkeit.
Gruß Fu & Schnu