Mit "Leuchtenden" Felge kein TÜV?

  • morgen,
    so nun wie versprochen weiter. Der Tüv hat also zurück gerufe..


    verboten sind nach EU Richtlinien:
    so genannte selbst leuchtende - floureszierende Farben, alle anderen auch wenn Sie den von Sonderfahrzeugen gleich sind sind erlaubt.
    Also wie oben von Stefan befürchtet sollte nicht passieren, es sei denn es wurde eine sogenante floureszierende Farbe wie im Handel erhältlich ( gelb/orange / rot gelb / grün ) verwendet.



    michl