Den Aufwand mit der Anzeige
wegen Rufschädigung kannste
Dir schenken reicht schon das
sich der Kläger zum Horst macht
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immernoch keine Antwort?
Wird so langweilig :biggrin: -
Eine Unstimmigkeit wegen des erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels mit der Nummer 110152584665 wurde gemeldet.....
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Ääääh...
In den Ebay AGB steht nichts von Legasthenie
Anders rum: Wenn der Typ nicht lesen kann, ist das sein Prob.
Shabat Shalom
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sieht für mich nach Verzweiflung aus, Die Frist zur Lieferung der GHN Vergaser ist abgelaufen, warum ist er nicht diretissima zum Juristen seines Vertrauens?
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Zitat Ebay:
Es kommt vor, dass zwei Personen ein und denselben Artikel mit verschiedenen Augen sehen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden daher von eBay keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
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Zitat
Original von Saurierknochennager
sieht für mich nach Verzweiflung aus, Die Frist zur Lieferung der GHN Vergaser ist abgelaufen, warum ist er nicht diretissima zum Juristen seines Vertrauens?Weil ist sich kosten sch.. viel Kohle!
(Jurist hört sich an - sgat bringt nix - Rechnung kommt :P)
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Zitat
Original von Saurierknochennager
Zitat Ebay:Es kommt vor, dass zwei Personen ein und denselben Artikel mit verschiedenen Augen sehen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden daher von eBay keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Neguila hava!
Nu jo... ums auf säxsch zu formulieren.
So etwa dachte ich mir das.
Bei nem RA kommt es vermutlich aufs Gleiche raus..
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Also doch alles ganz easy,