sonntagsfahrverbot:
§30 StVo (3)
"an Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0-22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."
es geht also um den Begriff "LKW" welcher sich aus der Zulassung ergibt.
Es gibt Ausnahmen, die aber nicht in diesem Fall erfüllt werden (z.b. Frischfisch.)
Es bleibt also nur der Weg über eine andere Zulassung des Fahrzeugtypes oder eine Sondergenehmigung.
Desweiteren gibt es noch die Ferienreiseverordnung, wegen der man an allen Samstagen vom 1.Juli bis einschließlich 31. August mit selbigen Fahrzeugen bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen nicht nutzen darf.
Die werde ich aber jetzt sicher nicht hier auslisten. Sind mir zu viele.
Das sollte man auch bedenken, wenn man zu einem Training oder einem Rennen mal Sonnabends anreist. Zum Glück ist Bremerhaven immer ausserhalb dieses Zeitraumes. Aber sonst liegt die Saison ja genau drin. Weiß nämlich kaum jemand.