kann mir das jemand erklären? Italien

  • hi!
    kann mir das vieleicht jemand erklären?
    ich war jetzt eine Woche am Gardasee und habe natürlich auch nach zweirädern geschaut, wollte sogar einen Roller mieten (aber meine bessere hälfte mag keine zweiräder) und der Vermieter meinte das man 50ccm Roller nur alleine fahren dürfe, nicht zu zweit?


    und die zweite Sache:
    bei der Auffahrt auf die Autobahn (Autostrada, Modena - Brenner)
    stand ein Verbotsschlid für Mopeds mit 249cm³ und weniger - eine RS250 darf dort nicht auf die Autobahn?
    oder habe ich mich verguckt


    Gruß Christian


  • Führerscheinpflicht für jugendliche Mopedfahrer

    Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen seit Donnerstag, 1. Juli 2004, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
    Neben rund 500.000 italienischen Jugendlichen, die derzeit keinen Führerschein besitzen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein Fahrverbot von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro



    Bestimmungen für Kleinkrafträder

    Italien hat die Verkehrsbestimmungen für Benutzer von Kleinkrafträdern, also auch für Fahrer von Motorrollern und Mofas, gelockert. Auf dem Soziussitz eines Kleinkraftrades (das sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) darf ab sofort ein Beifahrer mitgenommen werden. Laut Automobilclub muss der Fahrer des Kraftrades aber mindestens 18 Jahre alt sein, das Fahrzeug zum Beifahrer-Betrieb zugelassen und mit einer zweiten Sitzgelegenheit ausgestattet sein.


    Wichtig für den Sozius: Er muss ebenso wie der Lenker während der Fahrt einen genormten Helm tragen. Helmmuffel erwartet eine Geldbuße von mindestens 68 Euro. Darüber hinaus wird das Krad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage sichergestellt. Wird ein minderjähriger Beifahrer ohne Helm angetroffen, haftet dafür der Fahrer.


    Zitat:
    Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.



    Alles auch dort nachzulesen:
    http://www.enit.at/verkehrsbes…en.html#kleinkraftr%E4der

    If you ain't slidin', you ain't ridin'!

    Einmal editiert, zuletzt von nixkann ()